Viele Sparerinnen und Sparer in Deutschland lassen bares Geld liegen – ohne es zu merken. Der Grund: Ein fehlender oder falsch verteilter Freistellungsauftrag bei der Bank oder dem Broker. Dabei bietet der Sparer-Pauschbetrag eine einfache Möglichkeit, Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne teilweise steuerfrei zu kassieren. Im Jahr 2026 können Einzelpersonen bis zu 1.000 Euro an Kapitalerträgen pro Jahr komplett steuerfrei bekommen – verheiratete Paare sogar 2.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung. Allerdings gibt es einen entscheidenden Haken: Dieser Freibetrag funktioniert nur, wenn man ihn aktiv bei seiner Bank oder seinem Depot hinterlegt.

Ohne Freistellungsauftrag zieht die Bank automatisch Abgeltungsteuer ab – aktuell 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer. Das kann im Laufe eines Jahres erheblich zu Buche schlagen. Ein konkretes Beispiel zeigt die Ersparnis: Wer 1.500 Euro Kapitalerträge erzielt und keinen Freistellungsauftrag nutzt, zahlt etwa 396 Euro Steuern. Mit dem Sparer-Pauschbetrag reduziert sich die Steuerlast auf etwa 132 Euro – eine Ersparnis von rund 264 Euro pro Jahr. Der Pauschbetrag deckt dabei nicht nur eine Ertragsart ab; Zinsen, Dividenden und Gewinne aus Wertpapierverkäufen werden zusammengezählt.

Mehrere Banken bedeuten: Freistellungsauftrag richtig aufteilen

Wer bei mehreren Instituten spart oder anlegt – sei es Sparkasse, Direktbank oder Online-Broker – muss besonders aufpassen. Der Freibetrag ist nämlich insgesamt pro Person begrenzt, nicht pro Bank. Das heißt: Wenn man bei fünf verschiedenen Banken je einen Freistellungsauftrag über 1.000 Euro hinterlegt, erkennt keine Bank automatisch, dass die Summe die eigentlich zulässige Grenze überschreitet. Solange die Erträge bei jeder einzelnen Bank unter 1.000 Euro bleiben, zieht keine Bank Steuern ab – doch später beim Finanzamt kann es zu Nachzahlungen kommen. Deshalb ist es ratsam, die Freibeträge bewusst zu verteilen: Wenn man drei Banken nutzt und insgesamt 1.000 Euro Freibetrag zur Verfügung hat, könnte man beispielsweise 400 Euro hier, 300 Euro dort und 300 Euro bei der dritten Bank hinterlegen.

Ein zusätzlicher Pluspunkt: Mit dem Sparer-Pauschbetrag sind alle Werbungskosten wie Depotgebühren oder Kontoführung automatisch abgegolten. Man kann diese also nicht zusätzlich von der Steuer absetzen. Der Pauschbetrag selbst ist seit 2023 unverändert und bleibt auch 2026 stabil.

Die To-do-Liste für diese Woche

Wer sichergehen möchte, dass der Sparer-Pauschbetrag richtig funktioniert, sollte drei Schritte gehen. Erstens: Im Online-Banking oder per Post bei jeder Bank nachfragen, ob bereits ein Freistellungsauftrag aktiv ist und in welcher Höhe. Zweitens: Prüfen, ob dieser Betrag zu den erwarteten Kapitalerträgen passt – nicht zu niedrig, aber auch nicht zu hoch, um Überschneidungen zu vermeiden. Drittens und am wichtigsten: Falls mehrere Institute genutzt werden, die Summe aller Freistellungsaufträge im Blick behalten und sicherstellen, dass sie die 1.000-Euro-Grenze (beziehungsweise 2.000 Euro für Paare) nicht überschreitet.

Mit ein wenig Aufmerksamkeit und wenigen Mausklicks lässt sich so schnell und einfach Steuergeld sparen – ganz ohne komplizierte Steuererklärungen oder Beratung.