Ab dem 8. April 2026 können Eigentümer und Mieter erneut Zuschüsse für den Abbau von Barrieren in ihren Wohnungen beantragen. Der Bund stellt dafür im Jahr 2026 insgesamt 50 Millionen Euro zur Verfügung. Diese Förderung unter dem Programm 455-B der KfW zielt auf Maßnahmen wie bodengleiche Duschen, das Entfernen von Türschwellen oder den Einbau von Aufzügen und Treppenliften ab.
Bisher hat das Programm von 2014 bis Anfang 2026 rund 462,5 Millionen Euro an über 242.200 Antragsteller ausgezahlt und weitere Zusagen für 66,2 Millionen Euro erteilt. Insgesamt wurden so Barrieren in mehr als 282.000 Wohneinheiten reduziert. Die Neuauflage adressiert den anhaltenden Bedarf, da nur etwa zwei Prozent aller deutschen Wohnungen derzeit als altersgerecht gelten.
In Deutschland leben rund 20 Millionen Menschen über 65 Jahre, und bis 2030 werden fast drei Millionen zusätzliche barrierearme Wohnungen benötigt. Solche Umbauten verbessern nicht nur die Mobilität für Ältere und Menschen mit Behinderungen, sondern auch den Alltag für Familien mit kleinen Kindern.
Förderhöhen und Voraussetzungen im Detail
Für einzelne Umbau-Maßnahmen gewährt die KfW einen Zuschuss von 10 Prozent auf die förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit. Wer umfassendere Sanierungen durchführt und den Standard „Altersgerechtes Haus“ erreicht, erhält 12,5 Prozent, bis zu 6.250 Euro. Förderfähig sind Investitionen ab 2.000 Euro, die den Wohnkomfort spürbar steigern.
Antragsberechtigt sind Eigentümer selbst genutzter oder vermieteter Gebäude mit bis zu zwei Wohneinheiten sowie Mieter. In Mehrfamilienhäusern kann für Veränderungen am Gemeinschaftseigentum die Zustimmung der Eigentümerversammlung erforderlich sein. Der Standard „Altersgerechtes Haus“ orientiert sich an Richtlinien wie der DIN 18040, die Mindestanforderungen an Barrierefreiheit definieren.
Typische Maßnahmen umfassen Türen mit mindestens 80 Zentimetern Breite, rutschfeste Bodenbeläge und Bewegungsflächen von 1,20 mal 1,20 Metern in Fluren. Ergänzend gibt es zinsgünstige Kredite bis 50.000 Euro über das Programm 159 für umfassendere Projekte.
Antragstellung und strategische Hinweise
Der Antrag muss online über das KfW-Zuschussportal vor Beginn der Arbeiten gestellt werden. Da die Mittel begrenzt sind, lohnt sich ein früher Blick auf die Förderbedingungen besonders. Die Bearbeitung erfolgt zügig, doch bei hoher Nachfrage könnten die 50 Millionen Euro schnell aufgebraucht sein.
Viele Antragsteller kombinieren den Zuschuss mit Krediten oder weiteren Hilfen wie der EUTB-Beratung für barrierefreies Bauen. Solche Planungen erhöhen die Erfolgschancen und gewährleisten die Einhaltung technischer Standards. Insgesamt fördert das Programm eine langfristige Anpassung des Wohnungsbestands an demografische Veränderungen.