Das Bundeskabinett hat mit dem Digitale-Identitäten-Gesetz (DIdG) den Rahmen für eine grundlegende Veränderung im Umgang mit persönlichen Nachweisen geschaffen. Ab dem 2. Januar 2027 soll in Deutschland eine digitale Brieftasche für alle Bürger verfügbar sein, die sogenannte EUDI-Wallet. Darin können zentrale Identitätsdaten wie Personalausweis oder Führerschein digital gespeichert werden. Ziel ist es, analoge Dokumente im Alltag weitgehend überflüssig zu machen und Identitätsnachweise einfacher, schneller und sicherer nutzbar zu machen.

Die EUDI-Wallet ist Teil eines europaweiten Projekts: Die EU arbeitet seit einigen Jahren an einer einheitlichen europäischen digitalen Identität, die in allen Mitgliedstaaten anerkannt wird. Perspektivisch sollen Bürger damit nicht nur gegenüber Behörden, sondern auch bei privaten Anbietern wie Banken, Mobilfunkunternehmen oder Online-Plattformen ihre Identität zweifelsfrei nachweisen können. Das soll den digitalen Binnenmarkt stärken und zugleich den Aufwand für Bürger und Unternehmen reduzieren. Gleichzeitig wächst damit aber auch die Bedeutung von Datenschutz und IT-Sicherheit, da sensible Identitätsmerkmale gebündelt in einer Anwendung liegen.

Weniger Papierkram, schnellere Abläufe: Chancen für Versicherungen

Besonders deutlich werden die Effekte der EUDI-Wallet im Versicherungsbereich. Die Wallet soll die Kommunikation zwischen Versicherern und Kunden vereinfachen, etwa durch eine automatisierte, medienbruchfreie Identitätsprüfung. Daten, die heute noch per Ausweiskopie, Formular oder Postweg übermittelt werden, könnten künftig direkt aus der digitalen Brieftasche freigegeben werden. Das spart Zeit, senkt Fehlerquoten und reduziert Verwaltungsaufwand sowohl auf Kundenseite als auch in den Unternehmen.

Auch bei Schadensmeldungen bietet die EUDI-Wallet Potenzial. Geplant sind schnellere, betrugssichere Prozesse, bei denen relevante Daten direkt aus der Wallet in die Systeme der Versicherer übertragen werden können. Dadurch müssen zukünftig deutlich weniger Dokumente ausgetauscht werden, etwa beim Nachweis der Identität oder von Berechtigungen. Angesichts hoher Schadenvolumina und eines zunehmenden Betrugsrisikos in vielen Sparten versprechen sich Versicherer hiervon effizientere Abläufe und eine bessere Nachvollziehbarkeit. Für Kunden wiederum könnten Entscheidungen über Leistungsfälle schneller getroffen werden, weil weniger Rückfragen und Nachforderungen nötig sind.

Sicherheit, Kontrolle und lokale Datenspeicherung

Da es bei der EUDI-Wallet um hochsensible persönliche Daten geht, steht der Schutz dieser Informationen im Mittelpunkt. Ein strenges Sicherheitsreglement soll sicherstellen, dass Identitätsdaten nicht unkontrolliert abgeflossen oder missbraucht werden können. Nach aktuellen Planungen sollen die Daten lokal auf dem jeweiligen Gerät gespeichert werden, also etwa auf dem Smartphone oder Tablet des Nutzers. Die an der Entwicklung der EUDI-Wallet federführend beteiligte Bundesagentur für Sprunginnovationen betont, dass dadurch kein zentrales, besonders angreifbares Datenregister entsteht.

Zugriff auf die Daten soll nur nach aktiver Freigabe durch den Nutzer möglich sein – und ausschließlich für Organisationen, die staatlich registriert und autorisiert sind. Das stärkt die Kontrolle der Bürger über ihre digitale Identität, denn jede Datenweitergabe ist an eine bewusste Entscheidung gekoppelt. Bei einem Verlust des Geräts kann die Wallet gesperrt und auf einem neuen Gerät wieder eingerichtet werden, ähnlich wie bei Online-Banking- oder Bezahl-Apps. Für die technische Umsetzung werden hohe Standards bei Verschlüsselung, Authentifizierung und Gerätebindung erwartet, da Vertrauen in die Sicherheit der EUDI-Wallet entscheidend dafür ist, ob sie im Alltag tatsächlich breit genutzt wird.