Weiterbildung

Initiative “gut beraten”

Seit September 2013 können Versicherungsvermittler für die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen, welche die Qualität und den Prozess der Kundenberatung und -betreuung verbessern, Weiterbildungspunkte erwerben. Die bestehenden Regeln stellen das Interesse des Kunden an einer hohen Beratungsqualität in den Mittelpunkt.

Ziel dieser freiwilligen Initiative der Verbände der Versicherungswirtschaft ist die weitere Professionalisierung des Berufsstands der Versicherungsvermittler.
Anlässlich des Gesetzes zur Umsetzung der EU-Vertriebsrichtlinie (IDD), die am 7.7.2017 im Bundesrat final verabschiedet wurde, wird eine ständige Weiterbildung von mindestens 15 Kalenderstunden pro ab 2018 Pflicht.

Das wird seitdem natürlich jedes Jahr deutlich übererfüllt. Stillstand ist Rückschritt daher wird kontinuierlich an der Weiterbildung gearbeitet.

Seit 2022 werden hohe Teilnahmen an Weiterbildungsmaßnahmen prämiert. Neben der gesetzlichen Pflicht wurde auch die Auszeichnung “engagierte Weiterbildung” vergeben.

Weiterbildungszertifikat