– Baukindergeld gibt es für Familien und Alleinerziehende, die zwischen dem 1. Januar 2018 und 31. Dezember 2020 eine Immobilie kaufen oder bauen.
– Der Staat bezuschusst das eigene Zuhause mit 12.000 Euro pro Kind (zehn Jahre lang 1.200 Euro).
– Erste Voraussetzung: In Ihrem Haushalt lebt mindestens ein minderjähriges Kind, für das Sie Kindergeld erhalten.
– Zweite Voraussetzung: Das jährliche Haushaltseinkommen überschreitet 90.000 Euro nicht, falls Sie ein Kind haben. Es steigt um jeweils 15.000 Euro für jedes weitere Kind.
– Dritte Voraussetzung: Die Wohnung oder das Haus ist Ihre einzige Immobilie und hat mehr gekostet als die Fördersummen, die Sie insgesamt erhalten.
Das Baukindergeld wird nach Einzug über die KfW beantragt. Weitere Informationen hierzu finden Sie direkt bei der KfW
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